VPAM-ARG

VPAM-Richtlinie „Ab- und Rückprallende Geschosse“

Die Grundlagen für ballistische Prüfungen und/oder Konformitätsbewertungen von Materialien, Konstruktionen und Produkten, die Schutz bieten gegen Angriffe mit Schusswaffen sind in den „Allgemeinen Prüfgrundlagen für ballistische Material-, Konstruktions- und Produktprüfungen“, VPAM-APR, beschrieben.

Im Rahmen von „Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen/Schießstätten“ (Schießstand – Richtlinien) sind bauliche Bestimmungen und sicherheitstechnische Anforderungen beschrieben, die vom Errichter einer Anlage umzusetzen sind.

Zum Schutz der Personen (Schützen, Aufsicht beim Schützen, Zuschauer) vor ab- oder rückprallenden Geschossen werden Materialien und Konstruktionen, die im Bereich des Bodens, der Wände und der Decke eingebaut werden, hinsichtlich ihres Ab- und Rückprallverhaltens auf Basis dieser Richtlinie geprüft; unbeschadet etwaig anderer tangierter Normen, Richtlinien oder Vorschriften.

Aktuelle Version der VPAM-ARG (15.03.2021)