Prüfrichtlinien

Die VPAM erstellt Prüfrichtlinien zum Wohle und zur Sicherheit der Gesellschaft. Diese ermöglichen eine Vergleichbarkeit angriffshemmenden Materialien und Konstruktionen, was beispielshaft für Behördenbeschaffer eine große Rolle spielt. Die VPAM versteht ihre Richtlinien nicht als Konkurrent zu nationalen und internationalen Normen sondern als Ergänzung vor allem in Bereichen, wo Normen noch fehlen. Die VPAM versucht darüber hinaus prozessorientierte und nicht produktorientierte Prüfvorschriften zu erstellen.

„Eine Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter, sie ist aber kein förmliches Gesetz. Der Begriff wird mehrdeutig verwendet. Es gibt einerseits technische Richtlinien, die von einer Organisation ausgegeben werden und einen Standard vorgeben, der den Stand der Technik widerspiegelt. Im Gegensatz hierzu werden rechtliche Richtlinien von einem dazu formellgesetzlich ermächtigten Gremium beschlossen. In beiden Fällen haben Richtlinien einen bestimmten Geltungsbereich, der je nach dem Anwendungsfall z. B. arbeitsrechtlich auch sanktionierbar ist.“ (de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie, 03.10.2010)

Diverse Munitionssorten mit unterschiedlichen Geschoßformen sowie -aufbauten.